Wort davor: Kantonskirche
Kantonskirchenrat
Erklärung:
(geplante oberste evangelische) Kirchenbehörde eines Kantons (III).
vgl.
Kanton(s)behörde (C),
Kantonsgeistliche.
- Belegtext:
[wünschte St.,] daß ... eine allgemeine cantonssynode als nöthig ... anerkannt, und mitglieder der ersten cantonsbehörde dazu abgeordnet und in derselben, sobald sie organisiert
seyn wird, über die errichtung eines cantons-kirchenraths berathen werde
Datierung: 1802
Fundstelle: Ehrenzeller,SGallenSynode 12
Wort danach: Kantonkreis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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