Kantonshauptmann Wort danach: Kantonshauptort
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
Kantonshauptmann (I)
Erklärung:
(auf Lebenszeit gewählter) Vorsitzender eines Kantons (I); häufiger Ritterhauptmann oder Kantonsdirektor genannt.
Kantonshauptmann (II)
Datierung: 1806
Fundstelle: SammlBadStBl. I 460
Erklärung:
Stabsoffizier zur Wahrnehmung der zivilen Verwaltungsgeschäfte in Militärgrenzgebieten.
Datierung: 1823
C. B. Hietzinger, Statistik der Militärgränze des österreichischen Kaiserthums II 2 (Wien, 1823) 285
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