Wort davor: Kantonsgut
Kantonshauptbehörde
Erklärung:
obere Kantonsbehörde (C) mit Verordnungs- und Vollzugsbefugnissen.
- Belegtext:
neben den cantons-hauptbehörden dürften vielleicht sehr wenige, aber wohlgeordnete dikasterien (kammern, commissionen), zumal für die einfachen bedürfnisse mehrerer unserer cantone, einstweilen hinreichend sein
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 208
Wort danach: Kantonshauptkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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