Wort davor: Kantonsgesetzgebung
Kantonsgewalt
Erklärung:
wie Kantonalgewalt.
- Belegtext:
um das zu verkaufende quantum [von nationalgütern] zu bestimmen, wird das nationalschatzamt für die obersten gewalten, und die verwaltungskammern für die cantonsgewalten, deren
forderungen in dem rückstande mitbegriffen sind, beauftragt werden, dem finanzminister oder dem unter dessen aufsicht zu errichtenden liquidationsbureau das verzeichnis dieser forderungen mit den belegen einzusenden
Datierung: 1800
Fundstelle: AktSammlHelvet. V 923
- Belegtext:
ob die in dem fremdengesetz vom 24. wintermonat 1800 aufgestellten grundsätze von den künftigen cantonsgewalten dürften aufgehoben werden
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 371
- Belegtext:
die nähere bestimmung über das verhältnis der cantonsgewalten zu der centralgewalt ... wird ... der allgemeinen helvetischen tagsatzung überlassen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen-Thurgau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1520
- Belegtext:
das verfassungsgericht soll über die ihm angezeigten verletzungcn und eingriffe in die verfassung, die in den handlungen der obersten cantonsgewalten sowie auch in jenen des kirchenraths
stattfinden können, entscheidende aussprüche zu thun haben
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1547
- Belegtext:
in dunklen und zweideutigen fällen wird die entscheidung der allgemeinen tagsatzung erwartet, sowie von ihr die eigentliche bestimmung des verhältnisses der cantonsgewalten zu der allgemeinen gewalt
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1603
- Belegtext:
der cantonsrath macht sich dem gesamten vaterlande und dem canton selbst schwer verantwortlich, wenn er die befugnisse der cantonsgewalt überschreitet oder sie von den untergeordneten behörden ungeahndet übertreten lässt
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1603
Wort danach: Kantonsglied
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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