Wort davor: Kantonsgesetzbuch
Kantonsgesetzgebung
Erklärung:
Erlaß von Kantonsgesetzen (III).
- Belegtext:
es ist sache der kantonsgesetzgebung, zu bestimmen, unter welchen bedingnissen die ehe zwischen ihren eigenen kantonsangehörigen eingesegnet werden möge
Datierung: 1820
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 525
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Wort danach: Kantonsgewalt
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