Wort davor: Kantonsgesandtschaft

Kantonsgeschäft
Erklärung: Verwaltungsangelegenheit eines Kantons.

Kantonsgeschäft (I)

Kantonsgeschäft (II)
Erklärung: bei der Militärverwaltung, vornehmlich die Aushebung von Soldaten betreffend; bearbeitet beziehungsweise durchgeführt zunächst von der Militärbehörde allein, später im Zusammenwirken von Militär- und Zivilbehörde.

Kantonsgeschäft (II 1)
Erklärung: in Preußen.
Kantonsgeschäft (II 2)
Erklärung: in Baden.
Kantonsgeschäft (II 3)
Erklärung: in Sachsen-Weimar.

Wort danach: Kanton(s)gesetz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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