Wort davor: Kantonsgerichtsstelle
Kantonsgerichtssuppleant
Erklärung:
Hilfsrichter an einem Kantonsgericht.
- Belegtext:
[aus Tableaux der anerkannten und verworfenen Anforderungen des Kantons] kantonsger. suppl. R. 3 scheine [rückstandsschuldschein]
Datierung: um 1800
Fundstelle: Jörin,Oberland 291
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
sämtl. ktsger. suppleanten besoldungsrückstand [anerkannt] 667 fr. 3 bz.
Datierung: um 1800
Fundstelle: Jörin,Oberland 292
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
die suppleanten [des Kantonsgerichts] werden ebenmäßig durch die gemeinden gewählt. sie bleiben zwei jahre im amte. die gemeinden des bezirks Zug wählen zwei, und die des bezirks
Muri zwei cantonsgerichtssuppleanten
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1544
Wort danach: Kantonsgerichtsweibel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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