Wort davor: Kanton(s)gemeinde
Kantonsgenosse
Erklärung:
wie Kantonsbürger.
- Belegtext:
saemmtlichen gerichtsstellen und landesangehoerigen ... eroeffnet, [bei Konkursfällen] ... die Schweitzer cantonsgenossen den hiesigen gleich zu halten
Datierung: 1808
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1121
Wort danach: Kantonsgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten