Wort davor: Kantonsgeistlichkeit
Kanton(s)gemeinde
Kanton(s)gemeinde (I)
Erklärung:
Ortschaft, die einem Kanton (II) zur Aushebung zugeteilt ist.
- Belegtext:
wird von unserm kriegscollegio nach einer von uns festzusetzenden proportion jeder provinzregierung die quote an mannschaft, welche der provinz zukommt, und jetzt erstmals dabey, wer von jedem ort der
provinz darauf schon vorhanden ist, so wie kuenftig jedesmal, wegen jener ergaenzungsmannschaft, die durch ordnungswidrigen, oder durch nachgesuchte und erlangte entlassung vor geendigter kapitulationszeit
sich ergebenden unzeitigen abgang, denen kantonsgemeinden, welche dafuer zu haften haben, voraus zuzuscheiden, den uebrigen erforderlichen zuwachs aber auf ihre provinzbezirke nach billigen verhaeltnissen umzuschlagen
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. 18
- Belegtext:
der ... im namen der ganzen kantonsgemeinde den kriegsdienst zu leisten hat
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. 22
- Belegtext:
denen kantonsgemeinden welche dafuer [für die militärische Mannschaftsquote] zu haften haben
Datierung: 1808
Fundstelle: SammlBadStBl. III 505
Kanton(s)gemeinde (II)
Kanton(s)gemeinde (II 1)
Erklärung:
Gebietskörperschaft.
- Belegtext:
berufungsbriefe an die gemeinden und an die schon bestehenden sectionen oder cantonsgemeinden abgehen lassen
Datierung: 1798
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 135
- Belegtext:
zunftmitglieder sind buerger oder buergerssoehne einer cantonsgemeinde, welche seit einem jahr auf dem gebiete der zunft wohnen, in unabhaengigem stande leben, in die soldatenliste
eingetragen sind, und dreißig jahre zaehlen, wenn sie nicht verheirathet sind ... und nur zwanzig, wenn sie verheirathet sind, welche endlich ein grundstueck oder eine hypothekarische schuld von 500 schweizer franken besitzen
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 166
- Belegtext:
um buergerrecht in einer gemeinde- oder kreisversammlung auszuueben, muß man ... 4) wenn man vorher nicht buerger der einen oder andern cantongemeinde war, an die armencasse
seines wohnorts, eine jaehrliche summe entrichten, welche durch das gesetz nach dem werthe des eigenthums in der gemeinde bestimmt wird, und deren minimum sechs franken, das maximum 100 franken betragen wird
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 175
- Belegtext:
mitglieder der quartiere [Stadtquartiere] sind buerger und buergerssoehne einer cantonsgemeinde, welche ein jahr lang auf dem gebiete des cantons wohnen,
in unabhaengigem stande leben, in die soldatenliste eingetragen und 30 jahr alt sind, wenn sie nicht verheirathet sind ... und blos 20 jahre, wenn sie verheirathet sind ..., und endlich, welche ein grundstueck
oder eine hypothekarische schuld von 500 schweizerfranken besitzen
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 180
- Belegtext:
allen ... abgaben und lasten wie die übrigen kantonsgemeinden unterworfen
Datierung: 1815
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 78
Faksimile
Kanton(s)gemeinde (II 2)
Erklärung:
oberste Kantonsbehörde (C): Gemeinschaft der wahlfähigen Bürger.
- Belegtext:
die kantonsgemeinde besteht in der versammlung aller stimmfähigen kantonsbürger und ist die höchste kantonsbehörde ... sie ist die höchste gesetzgebende behörde, ohne ihre genehmigung
darf kein gesetzesvorschlag gesetzliche kraft erhalten
Datierung: 1832
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 102
- Belegtext:
wenn eines der drei ersten kantonsämter im laufe des jahrs ... ledig werden sollte, so wird dasselbe bis zur ordentlichen kantonsgemeinde vom dreifachen oder gr. rath besetzt
Datierung: 1832
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 106
- Belegtext:
die kantonsgemeinde besteht in der versammlung derjenigen kantonsbürger, welche das achtzehnte altersjahr zurückgelegt haben und in bürgerlichen ehren und rechten stehen
Datierung: 1833
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 374
- Belegtext:
ueber alle gegenstände, welche an die kantonsgemeinde gebracht werden wollen, muß das volk vorher in kenntniß gesetzt werden
Datierung: 1833
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 376
- Belegtext:
die gesetzesvorschläge, der kantonsgemeinde zur annahme oder verwerfung vorgelegt werden
Datierung: 1833
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 378
Wort danach: Kantonsgenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten