Wort davor: Kantonsfürsprech
Kantonsgebiet
Erklärung:
Hoheitsgebiet eines Kantons (III).
vgl.
Kantonsabteilung (II),
Kantonaleinteilung,
Kanton(s)bezirk (II),
Kantonseinteilung,
Kantonsgegend,
Kantonsteil,
Kantonsumänderung.
- Belegtext:
[ein zeuge, der als mitschuldiger des verbrechers entdeckt wird, soll] bis auf die grenze des nächsten großherzoglichen oder resp.
schweizerischen kantonsgebiets heimgeschickt und zur bestrafung abgeliefert werden
Datierung: 1808
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 206
Faksimile
- Belegtext:
bei ... verdacht: daß irgend ein wuerttembergischer unterthan im verborgenen aufenthalte dem dienste des koenigs sich zu entziehen suche, oder auf naehere dißfallsige anzeige der jenseitigen benachbarten
behoerde hin, die betreffenden individuen ... aus ihrem cantons-gebiet gegen ihre heimath zu verweisen
Datierung: 1810
Fundstelle: Knapp,RepWürt. III 1 S. 236
- Belegtext:
daß ihro durchlaucht die frau herzogen von S.-L. gesinnet seien, in dem diesseitigen kantonsgebiet ein grundeigenthum zu acquirieren
Datierung: 1817
Fundstelle: SchrBodensee 35 (1906) 280
Wort danach: Kantonsgefangenhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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