Wort davor: Kantonfreiheit
Kantonsfremde
Erklärung:
im Unterschied zum Kantonsbürger; eine Person ohne ständigen Wohnsitz im Kantonsgebiet.
- Belegtext:
[aus dem Formular eines heimath-scheins:] zu ihrer [der in einem anderen Kanton wohnenden mitbürgerin] allfälligen
kopulation mit einem kantons-fremden, eine besondere bewilligung hiesiger hohen regierung [des Heimatkantons der mitbürgerin] erforderlich ist
Datierung: 1819
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 167
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Wort danach: Kantonsfürsprech
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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