Wort davor: kantonfrei
Kantonfreiheit
Kantonfreiheit (I)
- Belegtext:
schon nach dem ersten schlesischen kriege hatte könig Friedrich II. den städten Berlin, Potsdam und Brandenburg ... die kantonfreiheit gegeben
Datierung: 1810
Region/Autor/Textsorte:
Scharnhorst
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 459
Kantonfreiheit (II)
Erklärung:
Exemtion von der militärischen Dienstpflicht in einem Kanton (II) auf Grund persönlicher Verhältnisse (Geburt, Rang, Stand, Gewerbe, Vermögen, Religion).
- Belegtext:
[Überschrift:] circulare, die naehere declaration wegen canton-freyheit der rectoren- accise- einnehmer- und postmeister-soehne betreffend
Datierung: 1796
Fundstelle: NCCPruss. IX 1091
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die fuenfte classe [der bei den salzcocturen angestellten personen], wozu tonnen-waerter, bucht, holz, kohlen und nachwaechter [so!] gehoeren, wird von der cantonsfreiheit voellig ausgeschlossen
Datierung: 1798
Fundstelle: NCCPruss. IX 61
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die kleinen fabrikanten, z.b. damastweber, seidenwuerker, weber ... bleicher ... in sofern sie dieses metier kunstmäßig treiben und allein davon leben, genießen fuer sich und einen ihrer soehne ... die cantonsfreiheit
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 62
- Belegtext:
ducker und hafschiffer genießen fuer sich und einen ihrer soehne, den sie zur fortsetzung ihres gewerbes am tuechtigsten halten, die cantonsfreiheit
Datierung: 1798
Fundstelle: Ribbentrop,PreußKanton. 63
- Belegtext:
seine koenigliche majestaet ... koennen ... den soehnen der medizin-apotheker, gleich denen der kaufleute, welche 5000 rthlr. und drueber, jaehrlich ... umsetzen, die bedingte cantonfreyheit
[zugestehen]
Datierung: 1800
Fundstelle: NCCPruss. X 2825
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
diejenigen mennonisten, welche sich erklaeren, daß sie ... kanton-freiheit nicht verlangen, sollen von allen ... bei dem erwerb oder der erweiterung von grundstuecken gemachten
einschraenkenden bedingungen gaenzlich befreiet ... werden
Datierung: 1801
Fundstelle: WestpreußPR. II 2 S. 477
- Datierung: 1804
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 518
- Belegtext:
zwischen dem ersten schlesischen und dem siebenjährigen kriege wurde festgesetzt, daß die wirklich angesessenen bauern und bürger die kantonfreiheit haben sollten
Datierung: 1810
Region/Autor/Textsorte:
Scharnhorst
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 458
- Belegtext:
schon nach dem ersten schlesischen kriege hatte könig Friedrich II. den söhnen der königlichen beamten und den kapitalisten, die 6000 thaler im vermögen hatten, die kantonfreiheit gegeben
Datierung: 1810
Region/Autor/Textsorte:
Scharnhorst
Fundstelle: HistZ. 69 (1892) 459
Wort danach: Kantonsfremde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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