Wort davor: kantonfrei

Kantonfreiheit

Kantonfreiheit (I)

Kantonfreiheit (II)
Erklärung: Exemtion von der militärischen Dienstpflicht in einem Kanton (II) auf Grund persönlicher Verhältnisse (Geburt, Rang, Stand, Gewerbe, Vermögen, Religion).

Wort danach: Kantonsfremde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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