Wort davor: Kantonseinkünfte
Kantonseinnehmer
Erklärung:
Steuereinnehmer.
Kantonseinnehmer (I)
- Belegtext:
wer eine stelle in den centralbehörden und in der cantonsverwaltung, eines cantons- (oder) districtsstatthalters, cantons- oder districtseinnehmers oder
eine gerichtliche stelle bekleidet, soll während seiner amtsverwaltung zu keinen districts- oder gemeindsämtern, und einer der ein districtsamt bekleidet zu keinem gemeindsamt gewählt werden können
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1492
Kantonseinnehmer (II)
- Belegtext:
dieses [dem Einnahmedienst zu Grunde liegende] system besteht darin, dass alle steuern und einkünfte jeder art in der gemeinde selbst erhoben werden, wo sich entweder der steuerpflichtige
oder der gegenstand befindet, welcher das produkt liefert; dass sie vom ortseinnehmer in die kasse des kantonseinnehmers, von da an den districtseinnehmer und von diesem ... an die generalkasse des schatzes abgeliefert werden
Datierung: 1809
Fundstelle: Thimme,Hannover II 566 Anm. 2
Wort danach: Kanton(s)einrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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