Wort davor: Kantonsbürgerrecht
Kantonsdiener
Erklärung:
Bediensteter in einem Kanton (IV).
- Belegtext:
saemmtliche uebrige stimmen vereinigten sich ... zu dem beschlusse: daß der großherzoglich-hessische und herzoglich-nassauische herr bundesgesandte ersucht werden, bei ihren hoechsten hoefen anzutragen,
den durch zurueckhaltung des von Sch'schen pensionsratums, zur bildung eines entschaedigungsfonds fuer die in großherzoglichen diensten befindlichen cantonsdiener, entstandenen differenzen abzuhelfen
Datierung: 1819
Fundstelle: ProtBundesversamml. VIII 63
Wort danach: Kantonsdirektorialritterrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten