Wort davor: Kantonsbürger
Kantonsbürgerrecht
Kantonsbürgerrecht (I)
Erklärung:
zum Begriff.
- Belegtext:
es gibt keine politischen cantonsbürgerrechte, sondern allein ein helvetisches staatsbürgerrecht
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 578
Kantonsbürgerrecht (II)
Erklärung:
Erteilung, Erwerb.
- Belegtext:
[Vorschlag:] alle ... kräfte dahin zu verwenden ... dass die ertheilung des cantonsbürgerrechts niemand als einzig nur der ersten ... cantonsbehörde zugeeignet werde
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 471
- Belegtext:
fremde können das cantonsbürgerrecht nicht anders erhalten, als wenn sie 20 jahre lang ... unklagbar in der republik sich aufgehalten und zugleich das bürgerrecht in einer gemeinde
erworben haben. dem cantonsrath kommt es zu, das cantonsbürgerrecht zu ertheilen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1535
- Belegtext:
daß ihnen [den dienstfähigen Nichtkantonsbürgern, die sich für französische Regimenter anwerben lassen] und ihren nachkommen das kantonsbürgerrecht erteilt
werde, in dessen besitz sie eintreten, sobald sie ihre vier dienstjahre tun
Datierung: 1810
Fundstelle: His,GSchweizStaatsR. I 491 Anm. 57
- Belegtext:
kantonsbürger sind alle jene, ... welche seither [nach 1798] das kantonsbürgerrecht auf gesetzlichem wege erworben haben
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 285
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- Belegtext:
die ertheilung des kantonsbürgerrechts ist dem gesetzgeber vorbehalten ... das gesetz wird die art und weise der ertheilung des kantonsbürgerrechts bestimmen
Datierung: 1814
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 286
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- Belegtext:
wem ... ein gemeindbürgerrecht ertheilt wird, der ist gehalten, und zwar unter verlust des erhaltenen gemeindbürgerrechts, innert jahresfrist das kantonsbürgerrecht auf gesetzlichem wege zu erwerben
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 286
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- Belegtext:
man erlangt das kantonsbürgerrecht durch einen beschluß des großen raths, und indem man sich dann zugleich ein gemeindbürgerrecht im kanton verschafft
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Thurgau
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 406
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- Belegtext:
ein ausländer, welcher das kantonsbürgerrecht erlangen will ..., muß: ein gemeindbürgerrecht erworben haben ... das landrecht durch einen akt der gesetzgebenden behörde erlangt
haben ... auf jedes andere bürgerrecht verzicht geleistet haben
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Tessin
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 427
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- Belegtext:
man erwirbt das kantonsbürgerrecht durch einen beschluß des gr. raths ... das gesetz hat sowohl über die aufnahme in das gemeindsbürgerrecht, als über die ertheilung des kantonsbürgerrechts das erforderliche zu ordnen
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 230f.
- Belegtext:
er [der gr. rath] ertheilt das kantonsbürgerrecht nach den bestimmungen des gesetzes
Datierung: 1831
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 243
- Belegtext:
das kantonsbürgerrecht kann nur von der kantonsgemeinde und nur solchen ertheilt werden, die schon in irgend einem bezirke des kantons das landrecht erworben haben. die art und weise ... wird das gesetz im besondern bestimmen
Datierung: 1832
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 101
- Belegtext:
sie [kantonsgemeinde] allein ertheilt das kantonsbürgerrecht ... die zusicherung des bezirksbürgerrechts bleibt ohne wirkliche ertheilung des kantonsbürgerrechts ohne alle rechtlichen folgen
Datierung: 1833
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 375
Kantonsbürgerrecht (III)
Erklärung:
Voraussetzung für das passive Wahlrecht und die Bekleidung eines Staatsamts.
- Belegtext:
für ausländer, welche in das bürgerrecht des kantons aufgenommen worden, beginnt, unter den gleichen bedingungen, die wahlfähigkeit erst fünf jahre nach erwerbung des kantonsbürgerrechts
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 256
- Belegtext:
es soll ... niemand zu einem durch die verfassung aufgestellten staatsamt gelangen können, wenn er nicht ... das kantonsbürgerrecht ... seit sechs jahren besessen hat
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 265
Kantonsbürgerrecht (IV)
Erklärung:
Verlust; Verzichtleistung.
- Belegtext:
man verliert das kantons- und gemeindsbürgerrecht 1) durch verzichtleistung, 2) durch verjährung, 3) durch urtheile
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 347
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- Belegtext:
daß selbst eine freiwillige verzichtleistung des brautpaars auf das kantons-bürgerrecht den abgang der landesherrlichen bewilligung [zur Eheschließung] nicht ersetzen könne
Datierung: 1818
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 143
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Wort danach: Kantonsdiener
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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