Wort davor: Kantonsblatt
Kantonbuch
Erklärung:
Verzeichnis der Militärpflichtigen.
vgl.
Kantonrolle,
Musterrolle (I).
Kantonbuch (I)
Erklärung:
in Preußen.
- Belegtext:
die in der grafschaft Mark neu angefertigten canton-buecher muessen von den geistlichen und land- und steuer-raethen, mit den kirchen-buechern kollationirt ... werden
Datierung: 1780
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2164
- Belegtext:
zu sorgen, daß ... die cantonsbuecher sicher und gut aufbewahrt werden
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 806
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
ob verschollene nach ihrer geburt und ihrem stande fuer cantonisten zu halten: oder ob sie dafuer nur erst dann zu achten sind, wenn sie in den cantons-buechern eingeschrieben befunden worden
Datierung: 1792
Fundstelle: NCCPruss. IX 903
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die eigentliche anzahl der dienstfähigen und dem gewerbe entbehrlichen und dienstpflichtigen mannschaft wird sich erst bestimmen lassen, wenn cantonbücher und cantons extracte angefertigt worden sind
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 432
- Belegtext:
das cantonreglement [von] ... 1792 enthält das von der landräthlichen behörde zu beobachtende verfahren bey aufnahme der cantonbücher
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 463
Kantonbuch (II)
Erklärung:
in Baden.
- Belegtext:
"wenn die Messung vollendet war, wurden die Maß-Tabellen u. sog. cantonsbücher an das Geheime-Raths-Collegium eingesendet u. von diesem dem
Militär-Inspecteur zugestellt. dieser bezeichnete die einzuberufenden Recruten entweder namentlich o. summarisch nach d. Aemtern"
Datierung: 1. Hälfte 18. Jh.
Bad. Militär-Almanach Jg. 5 (1858) 180
- Belegtext:
von seiten des civils hat der landvogt, obervogt, oder erste oberbeamte in jedem solchen canton gemeinschaftlich mit diesem staabs-offizier, nach den vorschriften dieses reglements, die fertigung und
revision der meßlisten und cantonsbuecher zu besorgen
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 29
- Belegtext:
sollen und muessen alle veraenderungen, die im laufe des jahres von einer revision zur andern sich ergeben, und den militair- oder civil-behoerden glaublich kund werden, von dem theile, der sie erfaehrt,
nicht nur im cantonsbuch sogleich nachgetragen, sondern auch dem andern zu gleicher eintragung bekannt gemacht werden
Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 30
- Datierung: 1804
Fundstelle: SammlBadStBl. III 487
- Belegtext:
in jedem amtsbezirk hat das oberamt, und wo es mit mehreren personen besetzt ist, vorzugsweise und in der regel der erste oberbeamte fuer die messung der kriegsdienstpflichtigen, fuehrung der meslisten,
und fertigung der muster-rollen oder kantonsbuecher - welch letztere nach der seither vorgeschriebenen form in diesem jahr durchaus neu gefertigt werden muessen - allein - das
heißt ohne mitwuerkung der regimentsbehoerden zu sorgen
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. 14
- Belegtext:
dieses itzt erstmals neu zu fertigende kantonsbuch, und nachmals jaehrlich bis dahin, daß wegen laenge der zeit wieder eine erneuerung noethig wird, nur die verzeichnisse der
im laufe des jahrs vorgefallenen veraenderungen oder die ab- und zugangs-tabellen, bleiben im original bey amt, es muessen aber zwey abschriften gemacht, und eine an die provinzregierung fuer deren
gebrauch, und die andere an das großherzogliche kriegskollegium eingesandt werden, ... um die kantonstabellen darnach berichtigen zu koennen
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. 17
- Belegtext:
in der C. F. M'schen verlagshandlung ist zu haben: kantonslisten oder conscriptionslisten zu fertigung von kantonsbuechern. das doppelbuch à 1 fl.
Datierung: 1808
Fundstelle: BadKriegspflicht. nach 30
- Belegtext:
cantonsbuecher. werden von dem cantonoffizier und den civilstellen gemeinschaftlich besorgt
Datierung: 1814
Fundstelle: InhaltBadGes. III 165
Wort danach: Kantonsbürger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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