Wort davor: Kantonbestand
Kantonsbewohner
- Belegtext:
es soll von nun an wiederum jedem kantonsbewohner verboten seyn, ohne besondere bewilligung des kleinen rathes ein gebäude zu errichten
Datierung: 1817
Fundstelle: SolothurnStR. 236
- Belegtext:
in berücksichtigung der ernsten pflichten, welche die religion dem bekenner des christlichen glaubens auferlegt, und in der absicht, die schädlichen einflüsse zu entfernen, welche ungebundenheit und leichtsinn
in religiösen dingen auf das sittliche und bürgerliche wohl der cantonsbewohner ausuebt; haben [landammann und kleiner rath des cantons st. Gallen] nothwendig erfunden, dieselben
... an die gesetzlichen vorschriften zu erinnern, welche auf die handhabung polizeilicher ordnung an sonn- und festtagen berechnet sind
Datierung: 1826
Fundstelle: AllgKirchZtg. 6 (1827) 209
- Belegtext:
jeder kantonsbewohner ist bei seiner gewerbstreibung außerhalb seines heimatlichen wohnortes und seines niederlassungsortes jederzeit den allgemeinen und örtlichen, gesetzlich sanktionirten, polizeiverordnungen unterworfen
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 226
- Belegtext:
die persönliche freiheit jedes kantonsbewohners ist gewährleistet
Datierung: 1833
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 368
Wort danach: Kanton(s)bezirk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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