Wort davor: Kantonsausweis
Kanton(s)beamte
Kanton(s)beamte (I)
vgl.
Kantonalbeamte,
Kantonalbeamtete,
Kantonalstelle,
Kantonsammann,
Kantonsbeamtete,
Kanton(s)behörde (C),
Kantonsbezirksstelle,
Kantonseinnehmer (I),
Kantonsgerichtspräsident,
Kantonsgerichtsschreiber,
Kantonslandammann,
Kantonsläufer,
Kantonsobrigkeit,
Kantonsobrigkeit,
Kantonsrat (B),
Kantonsratsglied,
Kantonsratschreiber,
Kantonsrichter (I),
Kantonsrichterstelle,
Kantonssäckelmeister,
Kantonsschreiber,
Kantonsstatthalter,
Kantonsunterstatthalter,
Kantonsverwalter,
Kantonsvorsteher,
Kantonsweibel.
Wortbildungshinweis: zu
Kanton (III).
- Belegtext:
er [der ausschuß des landraths] beobachtet die sämtlichen cantonsbeamten
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1540
- Belegtext:
der artikel der die sorge für die öffentliche sicherheit der centralregierung zuschreibt setzt voraus, dass die sicherheits- und criminalpolizei im namen und unter dem unmittelbaren einflusse derselben
ausgeübt werde. es ist demnach zu bestimmen, ob dies durch eigne und unabhängig von den cantonsbehörden aufgestellte beamte geschehen, und in welches verhältnis dieselben gegen die letztern und besonders
gegen die criminalgerichte gesetzt, oder ob eigentliche und ohnedies vorhandene cantonsbeamte, und welche, damit beauftragt werden sollen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 426
- Belegtext:
um in das cantonsgericht gewählt zu werden, muß der vorzuschlagende ... 3) zwei jahre lang in einer richterlichen behörde des cantons angestellt oder central-, cantons- oder bezirks-beamter gewesen sein oder einen in das rechtsfach einschlagenden beruf ebenfalls zwei jahre lang ausgeübt haben
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1492
- Belegtext:
[Überschrift:] eid der cantonsbeamten
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1495
- Belegtext:
jeder kantonsbeamte ist für seine amtlichen verrichtungen dem kantonsrathe verantwortlich
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 286
Faksimile
- Belegtext:
die wahl der kantons- und bezirksbeamten kann nicht auf lebenslängliche dauer geschehen
Datierung: 1832
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 96
Kanton(s)beamte (II)
- Belegtext:
ich [ober-präsident] habe ... das hiesige intell. comtoir angewiesen, die fuer jede buergermeisterei erforderlichen exemplarien [des amtsblatts] unmittelbar resp. an die herren stadt-directoren und
kanton-beamte zu befoerdern
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 113
- Belegtext:
den herren kanton beamten und buergermeistern empfehle ich [ober-praesident] ... fuer die ausfuehrung dieser bestimmung zu sorgen, und ... die gelder durch den gemeinde-empfaenger
des hauptorts des kantons oder der buergermeisterei einziehen ... zu lassen
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 329
- Belegtext:
die prediger sind 3) angewiesen, vor dem 15. januar eines jeden jahres einen auszug aus dem kirchenbuche üher alle im abgelaufenen jahre vorgekommenen geburten, todesfälle und heirathen den cantonsbeamten zu übersenden
Datierung: 1821
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 333
Wort danach: Kantonsbeamtete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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