Wort davor: Kantonsaufnahme
Kantonsausgabe
Erklärung:
wie Kantonalausgabe (I).
- Belegtext:
es gibt cantons- und staatsausgaben, deren allgemeine uebersicht in der verfassung bestimmt werden soll
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 578
- Belegtext:
es wird ihm [cantonsrath] ... von dem verwaltungsrath eine umständliche rechnung über alle einnahmen und ausgaben des cantons ... zur genehmigung vorgelegt. zugleich legt der verwaltungsrath eine uebersicht
der vermuthlichen cantonsausgaben im lauf des folgenden jahrs zur genehmigung vor
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1596
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] entwirft mit dem ausschuss des cantonsraths die vertheilungs- und e(r)hebungsart der allgemeinen sowohl als der [besondern] cantonsausgaben, auf genehmigung des cantonsraths
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1598
- Belegtext:
die commission der finanzen ... wird sich beschäftigen mit: ... 2) der verordnung und gesetzvorschlag über die unterscheidung und bestimmung der staats- und der cantons-ausgaben
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 424
- Belegtext:
wird eine genaue unterscheidung und aufzählung der staats- und cantons-ausgaben vonnöthen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 426
- Belegtext:
die centralregierung alle indirecten abgaben an sich ziehe, und der mit schulden beladene canton neue, unerschwingliche abgaben ausschreiben müßte, um die cantonsausgaben zu bestreiten
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Schwyz
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 474
- Belegtext:
die kantonsausgaben werden durch den ertrag der regalien sowohl als durch indirekte auflagen und direkte gemeindsteuern ... bestritten
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 293
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Wort danach: Kantonausnahme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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