Wort davor: Kantonsappellationsgericht
Kantonsarzt
Kantonsarzt (I)
Erklärung:
Militärarzt eines Kantons (II).
- Belegtext:
ueber tauglichkeit und untauglichkeit der nachloosenden entscheidet das bezirksamt nach erhobenem gutachten der betreffenden bezirks- und kantonsaerzte
Datierung: 1820
Fundstelle: SammlBadStBl. III 569
Kantonsarzt (II)
Erklärung:
Amtsarzt in einem Kanton (IV).
- Belegtext:
kein kreis- oder cantonsarzt kann ein anderes nicht medizinisches amt oder patentisirtes gewerb begleiten
Fundstelle: AmtsBlLinksrhBayern 1816 Sp. 182
- Belegtext:
die kreis- und cantonsaerzte ... sind ... verbunden, ein eigenes pferd zu halten
Fundstelle: AmtsBlLinksrhBayern 1816 Sp. 182
- Belegtext:
die cantonsaerzte muessen in ihrem cantone, und wo moeglich in dem hauptorte desselben wohnen
Fundstelle: AmtsBlLinksrhBayern 1816 Sp. 183
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
besoldungen ... c) fuer die cantonsaerzte erster klasse jaehrlich 1000 fr., d) fuer die cantonsaerzte zweiter klasse jaehrlich 800 fr.
Fundstelle: AmtsBlLinksrhBayern 1816 Sp. 183
- Belegtext:
haben wir [König] uns ... bewogen gefunden, für die cantons- und unterärzte in diesem kreise die in der anlage mitfolgenden instructionen entwerfen zu lassen
Datierung: 1819
Fundstelle: SammlBayrVerordn. XV 1 S. 413
- Belegtext:
jeder cantonsarzt ist dem gesammten übrigen ärztlichen personale seines physicats, so wie dem publicum überhaupt, in allen gegenständen der medicinalpolizei das zunächst gelegene
organ der regierung, und er übt allein, nach der in der verordnung vom 6. märz 1819 bestimmten vorschrift, die gerichtliche arzneiwissenschaft in jenen vorfallenheiten aus, zu welchen er von den gerichtsbehörden
requirirt wird. die cantonsärzte werden deshalb bei ihrem amtsantritte besonders verpflichtet und sind der königlichen regierung untergeordnet
Datierung: 1820
Fundstelle: SammlBayrVerordn. XV 1 S. 423
- Fundstelle: AmtsBlBairRheinkreis 1821 S. 2f.
- Belegtext:
daß auch die k. kantons-aerzte bei legalfaellen die in demselben [zahlungs-regulativ fuer aerzte, bei gerichtlichen untersuchungen] festgesetzte bezahlung anzusprechen berechtigt sind
Fundstelle: AmtsBlBairRheinkreis 1821 S. 19
- Belegtext:
jeder kanton unserer provinz hat einen kantonsarzt, und einen kantons-wundarzt
Fundstelle: StatJbRhHessen 1824 S. 216
- Belegtext:
zur untern visitationscommission werden durch den conscriptionsbeamten nach verschiedenheit der conscriptionsbezirke: 1) ein stadt- landherrschaftsgerichts- oder cantonsarzt, und
2) ein wundarzt aus dem aufgestellten ärztlichen und wundärztlichen personale berufen
Datierung: 1830
Fundstelle: SammlBayrVerordn. XV 2 S. 905
Wort danach: Kantonsauflage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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