Wort davor: Kantonsanteil
Kantonsappellationsgericht
Erklärung:
zweitinstanzliches Gericht eines Kantons (III).
- Belegtext:
die verfassung stellt ein kantons-appellationsgericht für zivilstreitigkeiten, aus neun mitgliedern bestehend, auf; diese werden von der versammlung der abstimmenden mitglieder
des großen raths zu gleichen sätzen aus jedem bunde erwählt
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 388
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Wort danach: Kantonsarzt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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