Wort davor: Kantonalwahl
Kantonalwaldung
Erklärung:
Wald im Eigentum eines Kantons (III).
- Belegtext:
da ihm [verwaltungsrath] die verwaltung der cantonalwaldungen zukommt, so wird er zu derselben besorgung besondere anstalten treffen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1461
- Belegtext:
die commission der finanzen ... wird sich beschäftigen mit: ... 4) der verordnung und gesetzvorschlag über die sönderung von national- und cantonalwaldungen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 424
- Belegtext:
in rücksicht des staatseigenthums sind einige wichtige punkte dem gesetze auszumachen überlassen worden, namentlich die bestimmung der grundsätze nach denen die sönderung von national- und cantonal-waldungen geschehen soll
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 427
- Belegtext:
der verwaltungsrath besorgt die innere verwaltung des cantons. unter seiner besondern aufsicht ... [stehen] die cantonal-, gemeinds- und particularwaldungen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1525
Wort danach: Kantonalzehnt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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