Wort davor: Kantonalvermögenssteuer
Kantonalverordnung
Kantonalverordnung (I)
Erklärung:
Entwürfe, Erlaß, Vollzug.
- Belegtext:
der ammann besorgt die vollziehung der gesetze und regierungsbeschlüsse, der cantonal- und gemeinde verordnungen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 579
- Belegtext:
der ammann hat die allgemeinen gesetze und beschlüsse und die cantonal- und gemeindrathsverordnungen ... bekannt zu machen und ... in vollziehung zu setzen
... jedem bezirk ist ein statthalter vorgesetzt, der die vollziehung der allgemeinen gesetze und beschlüsse sowohl als die der cantonalverordnungen zu besorgen ... hat
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1432
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] wacht über die vollziehung der cantonalverordnungen und trifft die zu derselben nothwendigen verfügungen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1433
- Belegtext:
der volksrath genehmigt oder verwirft die ihm vom verwaltungsrath mitgetheilten vorschläge zu den cantonalverordnungen; auch kann er den verwaltungsrath einladen, [um] über ihm
nothwendig scheinende cantonalverordnungen vorschläge einzusenden
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1434
- Belegtext:
der ammann hat die allgemeinen gesetze und beschlüsse und die cantonal- und gemeindrathsverordnungen ... in der gemeinde bekannt zu machen und ... in vollziehung zu setzen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1459
- Belegtext:
jedem bezirk ist ein statthalter vorgesetzt, der die vollziehung der allgemeinen gesetze und beschlüsse sowohl als die der cantonalverordnung zu besorgen und über die befolgung derselben ... zu wachen hat
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1460
- Belegtext:
der verwaltungsrath ... schlägt dem cantonsrath die erforderlichen cantonalverordnungen über die durch die constitution der cantonsverwaltung zukommenden gegenstände in vollständiger
abfassung vor und macht dieselben nach geschehener annahme bekannt. ihm ist auch die vollziehung der cantonalverordnungen und die zu denselben nothwendigen verfügungen zu treffen übertragen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1460
- Belegtext:
er [cantonsrath] genehmigt oder verwirft die ihm vom verwaltungsrath mitgetheilten vorschläge zu den cantonalverordnungen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1461
- Belegtext:
verwirft oder bestätigt er [cantonsrath] die ... vom verwaltungsrath provisorisch ergangenen cantonal-verordnungen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1533
- Belegtext:
der ammann hat die allgemeinen gesetze und beschlüsse und die cantonal- und gemeindrathsverordnungen ... in der gemeinde bekannt zu machen und ... in vollziehung zu setzen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1463
- Belegtext:
der cantonsrath genehmigt oder verwirft die ihm vom verwaltungsrath mitgetheilten vorschläge zu den cantonalverordnungen; auch kann er den verwaltungsrath einladen, über ihm nothwendig
scheinende cantonalverordnungen vorschläge einzusenden
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1465
- Belegtext:
es liegt dem gemeindsammann ob, die allgemeinen gesetze und beschlüsse, die cantonalverordnungen und gemeindrathsbeschlüsse ... in der gemeinde bekannt zu machen und in vollziehung zu setzen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1489
- Belegtext:
eigentliche beschlüsse und entwürfe zu cantonalverordnungen sollen ... nur vom gesamten verwaltungsrathe ausgehen können, und um als solcher in gesetzmäßig gültige berathung treten
zu können, müssen die sämtlichen mitglieder desselben zur versammlung berufen und wenigstens zwei dritttheile zugegen sein
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1490
- Belegtext:
die vollziehung seiner eigenen beschlüsse sowohl als jene der cantonalverordnungen kömmt dem verwaltungsrathe zu
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1525
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] ist die vollziehende gewalt des cantons und sorgt in dieser eigenschaft für die bekanntmachung und vollziehung der allgemeinen gesetze und richterlichen urtheile sowohl als für die
beobachtung der besondern cantonalverordnungen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1546
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] entwirft die cantonalverordnungen, welche dem cantonsrathe zur annahme oder verwerfung vorzulegen sind
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1551
Kantonalverordnung (II)
Erklärung:
Inhalt solcher Verordnungen.
Kantonalverordnung (II 1)
Erklärung:
in funktioneller Hinsicht.
Kantonalverordnung (II 1 a)
Erklärung:
Behörden und ihre Funktionen.
- Belegtext:
eine cantonalverordnung wird seine [des gemeinderaths] fernern verrichtungen näher bestimmen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1459
- Belegtext:
er [gemeindrath] handhabt die niedere polizei im gemeindsbezirk, nach der competenz die ihm die cantonalverordnungen zugestehen werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1463
- Belegtext:
die verrichtungen und obliegenheiten des gemeindsrathes sind folgende: (a) er besorgt die innere polizei seines gemeindsbezirkes, soweit eine cantonalverordnung seine competenz bestimmen wird
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1488
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] ist beauftragt, über streitige administrationsfälle zu entscheiden, unter vorbehaltung der weitersziehung an den cantonsrath, wenn der gegenstand die durch cantonalverordnungen
zu bestimmende competenz des verwaltungsraths überschreitet
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1490
Kantonalverordnung (II 1 b)
Erklärung:
einzelne Amtspersonen.
- Belegtext:
die mitglieder des volksraths bleiben 5 jahre im amt. die nähere art des austritts wird durch besondere cantonalverordnungen bestimmt werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1434
- Belegtext:
eine cantonalverordnung soll für jede beamtung eine ihren besondern pflichten angemessene eidsformel vorschreiben, die die glieder bei antritt derselben nach den gebräuchen ihrer kirche abzuschwören haben
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1468
- Belegtext:
ordentlicherweise bleiben die mitglieder des gemeindsraths sechs jahre am [!] amte und sind sogleich wieder wählbar. die art des austrittes derselben bestimmt die cantonalverordnung
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1488
- Belegtext:
ueber die erforderlichen eigenschaften, verrichtungen, entschädnisse und verantwortlichkeit der notarien soll durch cantonalverordnungen das erforderliche bestimmt ... werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1552
- Belegtext:
der vollziehungsbeamte des bezirks, nebst zwei von dem verwaltungsrath ihm aus dem bezirk beizuordnenden friedensrichtern, bilden zu(r) untersuchung und beurtheilung aller streitfälle administrativer
natur eine erstinstanzliche behörde, von deren ausspruch die weitersziehung an den verwaltungsrath statthat. ihre befugnis sowie ihre entschädnis wird auf den vorschlag des verwaltungsraths durch eine
cantonalverordnung bestimmt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1553
- Belegtext:
es sollen ... advocaten angestellt werden, deren erforderliche eigenschaften, verrichtungen, entschädnisse und verantwortlichkeit durch cantonalverordnungen bestimmt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1554
- Belegtext:
seine [des friedensrichters] verrichtungen und befugnisse sollen durch cantonalverordnungen, die ihm zur richtschnur dienen, näher bestimmt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1562
Kantonalverordnung (II 1 c)
Erklärung:
Rechtsgang.
- Belegtext:
eine cantonalverordnung wird für die sicherstellung eines schnellen rechtsgangs sorgen und über diesen ganzen gegenstand das nähere verfügen und auch dem friedensrichter seine besoldung bestimmen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1466
- Belegtext:
das cantonsgericht hat die unmittelbare aufsicht über den rechtsgang im canton, über anwäl(t)e, procuratoren und geschworne schreiber. eine cantonalverordnung wird hierüber das nähere bestimmen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1492
Kantonalverordnung (II 2)
Erklärung:
in materiell-rechtlicher Hinsicht.
Kantonalverordnung (II 2 a)
Erklärung:
Grenzbestimmungen.
Kantonalverordnung (II 2 a alpha)
Erklärung:
von Kantonen und Gemeinden.
- Belegtext:
die grenzen der cantons- sowohl als der gemeindsbezirke können durch cantonal-verordnungen berichtiget und verändert werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1431
- Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1458
- Belegtext:
die cantonsbezirke sind in gemeindsbezirke eingetheilt. die grenzen von beiden können im erforderlichen fall durch cantonalverordnungen näher berichtigt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1461
Kantonalverordnung (II 2 a beta)
Erklärung:
von Wahlbezirken.
- Belegtext:
diese wahlmänner ... wählen nach dem maßstab der bevölkerung ihres bezirks, welchen eine cantonalverordnung bestimmen wird, aus den rechtschaffensten und fähigsten cantonsbürgern die ihnen betreffende anzahl
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1434
Kantonalverordnung (II 2 b)
Erklärung:
bürgerlich-rechtliche Bestimmungen.
- Belegtext:
zehnten und bodenzinse bleiben loskäuflich erklärt; die art der loskäuflichkeit des zehntens soll durch cantonalverordnungen ... bestimmt und die loskäuflichkeit auf eine ebenso
billige als mäßige entschädnissumme gesetzt werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1435
- Belegtext:
eine zweckmäßige, die sicherung des öffentlichen credits und die ermäßigung der unkosten beabsicht(ig)ende organisation des schuldentriebs soll durch cantonalverordnungen festgesetzt werden
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1561
Wort danach: Kantonalverrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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