Wort davor: Kantonalverhöramt
Kantonalvermögen
Kantonalvermögen (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
Napoleon setzte eine mit ausserordentlichen vollmachten ausgerüstete kommission, die sogenannte liquidationskommission nieder, und gab ihr den auftrag, die helvetische nationalschule zu liquidiren, den
städten (d.h. den vormals souveränen städten) ein verhältnissmässiges einkommen wieder zu errichten, endlich das übrige vermögen dem kantone als kantonalvermögen zuzuweisen
Datierung: 1839
Fundstelle: Bluntschli,ZürichRG. II 362
Kantonalvermögen (II)
Erklärung:
Verwaltung und Rechnungslegung.
- Belegtext:
er [volksrath] ... nimmt demselben [verwaltungsrath] ... über die verwaltung des cantonalvermögens alljährlich specificirte rechnung ab
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1434
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] ist der verwalter des öffentlichen cantonalvermögens (und) schlägt dem cantonsrath die erhebungs- und vertheilungsart der für die allgemeinen bedürfnisse der
republik sowohl als für die besondern (des) cantons (erforderlichen) abgaben vor
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1460
- Belegtext:
er [cantonsrath] beschließt ... die im canton zu erhebenden abgaben, bewilligt ... die zu bestreitung der cantonsbedürfnisse nöthigen summen und nimmt demselben über deren verwendung und (die) des cantonalvermögens überhaupt alljährlich rechnung ab
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1461
- Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1465
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] verwaltet das cantonalvermögen
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1489
[weitere Angaben: ebd. 1490]
Kantonalvermögen (III)
Erklärung:
Verwendungszweck.
- Belegtext:
in dem dritten abschnitt der verfassung ist der centralregierung auch die befugnis eingeräumt, die beitrage zu den staatsausgaben zu bestimmen, welche jeder canton nach maßgabe seiner kräfte zu liefern
habe. wir sind fest versichert dass bei dieser vertheilung nur das cantonalvermögen zur grundlage angenommen werde, nicht aber das privatvermögen
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1212
- Belegtext:
in jedem kanton, der mit schulden belastet ist ... aus der zeit vor der revolution ... soll aus dem übrig bleibenden ehemaligen kantonal-vermögen zu ihrem unterpfande oder für ihre abführung ein fond angewiesen werden
Datierung: 1803
Fundstelle: QbSchweizVG. 203
Kantonalvermögen (IV)
- Belegtext:
aus der von daher [Loskauf der Zehnten und Bodenzinse] herauskommenden totalsumme sollen vor allen aus die particularen und stifter die nicht cantonalvermögen
sind nach dem maßstab der billigkeit entschädigt ... werden
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Aargau-Baden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1435
Wort danach: Kantonalvermögenssteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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