Wort davor: Kantonalvermögen
Kantonalvermögenssteuer
- Belegtext:
"die Regierung ... verordnete ..., daß die Besitzungen aller Kantonsinstitute, sowie die Kirchen-, Schul- u. Armengüter steuerfrei sein sollen, fasste auch einen Beschluss über
die gedoppelte frage, wie es bei enthebung von gewohnten und ausserordentlichen kantonal-vermögenssteuern, in fällen, wo ein steuerpflichtiger sein domizilium ändert und in denjenigen,
wo ein solcher liegenschaften und vermögen in andern kantonen oder im ausland besitzt, gehalten werden soll"
Datierung: um 1803
Fundstelle: Brunner,Zürich 173
Wort danach: Kantonalverordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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