Wort davor: Kantonalschulrat
Kantonalstelle
Erklärung:
Amt beziehungsweise Planstelle in einer Kantonalbehörde (I) oder an einem Kantonsgericht.
vgl.
Kantonalamt.
Kantonalstelle (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
alle beamtungen von den kantonalstellen bis zu den gemeindsbehörden herunter sind [in der staatsverfassung des kantons Zürich vom Jahr 1831] berücksichtigt, ihre competenzen bezeichnet
Datierung: 1839
Fundstelle: Bluntschli,ZürichRG. II 371
Kantonalstelle (II)
Erklärung:
Besetzung durch Wahl.
Kantonalstelle (II 1)
Erklärung:
Voraussetzungen der Wählbarkeit.
- Belegtext:
niemand darf zu den bezirks-, cantonal- oder nationalstellen gewählt werden, wenn er nicht: a) helvetischer bürger ist; b) ein eigenthum in Helvetien besitzt
oder einen unabhängigen beruf hat; c) eine jährliche abgabe bezahlt ... für cantonalstellen sechs ... franken
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1463
- Belegtext:
niemand darf zu national-, cantonal- und bezirksstellen wählen oder gewählt werden, wenn er nicht 1) helvetischer bürger ist; 2) ein eigenthum im canton hat ... 3) eine abgabe bezahlt
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1534
- Belegtext:
zu cantonalstellen wird das alter von 28 ... jahren erfordert
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1595
- Belegtext:
kein bürger der den urversammlungen beiwohnen darf kann zu einer cantonalstelle gelangen, wenn er nicht auf einer dieser listen steht
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1520
- Belegtext:
alle cantonalstellen sind mit der würde eines cantonsraths vereinbar, ausgenommen die stellen im verwaltungsrath und die von demselben abhängenden und besoldeten unterbeamt(ung)en
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1526
Kantonalstelle (II 2)
Erklärung:
Ausschluß von der Wählbarkeit.
- Belegtext:
von dem stimmrechte und der wählbarkeit ausgeschlossen sind: ... 4) die gerichtlich accordirten und rehabilitirten in bezug auf die wählbarkeit für cantonal- und bezirksstellen auf immer
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: QbSchweizVG. 247
Kantonalstelle (II 3)
Erklärung:
aktives Wahlrecht.
- Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1534
- Belegtext:
niemand darf zu den bezirks-, cantonal- oder nationalstellen gewählt werden, wenn er nicht: a) helvetischer bürger ist; b) ein eigenthum in Helvetien besitzt
oder einen unabhängigen beruf hat; c) eine jährliche abgabe bezahlt ... für cantonalstellen sechs ... franken
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1463
Kantonalstelle (III)
Erklärung:
Besetzung durch den Großen Rat.
- Belegtext:
dem gesetz ist vorbehalten, auch die besetzung anderer cantonalstellen dem großen rathe zu übertragen
Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: QbSchweizVG. 252
- Datierung: 1831
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen
Fundstelle: SchweizKantonVerf. I 201
Wort danach: Kantonaltagsatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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