Wort davor: Kantonalrechnung
Kantonalschatz
Erklärung:
öffentliches Vermögen eines Kantons (III).
- Belegtext:
dass ... dieser canton, der, an eigenen hülfsquellen durch die revolution erschöpft, kaum die örtlichen auslagen zu bestreiten vermögend ist, nun ... aus dem zustand seiner ehevorigen rechte und freiheiten
in bloße dienstbarkeit von abgaben aller art versetzt und in militärischer hinsicht mehr für die vertheidigung reicher cantonalschätze als für das eigentliche interesse des gesamten vaterlandes geeignet würde
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Zug
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1227
Wort danach: Kantonalschulanstalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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