Wort davor: Kantonalerziehungsanstalt
Kantonalgebäude
Erklärung:
zum Vermögen eines Kantons (III) gehörende Baulichkeit.
- Belegtext:
er [verwaltungsrath] hat die aufsicht und besorgung über national- und cantonalgebäude, güter, einkünfte und domänen
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Appenzell
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1444
Wort danach: Kantonalgesetz
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