Wort davor: Kantonalbeamte
Kantonalbeamtete
Erklärung:
wie Kantonsbeamte (I).
- Belegtext:
die aufsicht und controle ueber ihre [der Gesetze] vollziehung, und das erste repressionsrecht gegen die mit derselben beauftragten cantonalbeamteten, wenn
sie diese vollziehung unterlassen, sind der obersten verwaltungsbehoerde jedes cantons, gemeinschaftlich mit dem regierungsstatthalter aufgetragen
Datierung: 1801
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 145
Wort danach: Kantonalbedürfnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten