Wort davor: Kantonalamt
Kantonalanlage
Erklärung:
durch einen Kanton (III) erhobene Steuer.
- Belegtext:
keine cantonalanlage soll statthaben, sie werde denn von dem cantonsrath gebilligt und beschlossen, und soll nur für die zeit gültig sein die dieser bestimmen wird
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1484
- Belegtext:
die cantonsverwaltung ist mit dem rechnungswesen sämtlicher cantonalanlagen und domänen ... beladen
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1486
Wort danach: Kantonalanstalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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