Wort davor: Kantonsaktivbürgerrecht
Kantonalabgabe
Erklärung:
durch einen Kanton (III) erhobene Steuer.
vgl.
Kantonsabgabe.
- Belegtext:
ihm [gemeind- oder municipalrath] liegt ... die vertheilung der allgemeinen und cantonal-abgaben sowie ihre erhebung ob
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1543
- Belegtext:
dieser [Obereinnehmer der Gemeindeverwaltung] die cantonal- oder regierungs-abgaben von den nachläßigen oder widerspenstigen erhebt
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1547
- Belegtext:
die municipalitäten befassen sich ... mit beziehung der staats-, cantonal- und localabgaben in ihrem kreise
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1521
Wort danach: Kantonalamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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