Wort davor: Kantonsabteilung
Kantonsaktivbürger
Erklärung:
vollberechtigter Kantonsbürger.
- Belegtext:
der cantonsrath besteht seiner wahlart nach aus zwei verschiedenen hälften. für die erste hälfte ernennt die wahlversammlung durch geheimes und absolutes stimmenmehr aus jedem bezirke, der weniger als
fünfzehnhundert in den gemeindsversammlungen stimmfähige activbürger enthält, ein mitglied; aus jedem der von fünfzehnhundert bis dreitausend dieser cantons-activbürger enthält
zwei mitglieder, und aus jedem der über dreitausend derselben enthaltet [!] drei mitglieder in den cantonsrath
Datierung: 1802
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1491
- Belegtext:
der bezirksstatthalter ist nothwendig auch präsident des bezirksgerichts. die wahlart der übrigen richter ist folgende: die bezirkswahlmänner schlagen für jede richterstelle zwei, und das gericht selbst
zwei cantons-activbürger vor; der vierfache vorschlag wird von dem cantonsgerichte auf zwei reduciert, aus welchen der cantonsrath einen auswählt
Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 1493
[weitere Angaben: ebd. 1494]
Wort danach: Kantonsaktivbürgerrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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