Wort davor: Kanonik(er)hof

Kanonsteuerkapital
Erklärung: jährlicher Grundzins des Lehnsnehmers an den Lehnsherrn, für den dieser Gemeindesteuern zahlt.

Wort danach: Kanonzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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