Wort davor: Kanonik(er)hof
Kanonsteuerkapital
Erklärung:
jährlicher Grundzins des Lehnsnehmers an den Lehnsherrn, für den dieser Gemeindesteuern zahlt.
- Belegtext:
wird der besitzer eines einleibigen schupflehens mit dem ueber abzug des canonsteuerkapitals verbleibenden lehensteuerkapital in der ersten abtheilung [des
katasters der gemarkungsgenossen] aufgefuehrt, und das abgezogene canonsteuerkapital ... angemerkt
Datierung: 1832
Fundstelle: SammlBadStBl. IV 368
[weitere Angaben: ebd. 376]
Wort danach: Kanonzins
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