Kanonikatpfründe
Erklärung:
geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte einer Domherrenstelle.
vgl.
Kanonikateinkünfte,
Kanonikatsplatz,
Kanonikat(s)stelle,
Kanonik(en)pfründe.
Wort danach: Kanonikatsplatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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