Wort davor: Kanoniermusterung
Kanonikaleinkünfte
Erklärung:
Einkünfte aus einer Stifts- oder Domherrenpfründe.
vgl.
Kanonikateinkünfte.
- Belegtext:
seiner ... canonical-einkuenfften ... zu entsetzen
Datierung: 1766
Fundstelle: Cramer,Neb. 61 S. 32
- Belegtext:
[wurden ihm] seine canonicaleinkuenffte durch die capitulares, als seine confratres [entzogen]
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. I 881
Wort danach: Kanonikalhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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