Wort davor: Kanonenschütze
Kanonsgeld
Erklärung:
Abgabe für Liegenschaften.
- Belegtext:
ist in ansehung des vorzugs dieser gefaelle und der dazu mitzuzaehlenden erbpachts- und canonsgelder die ... aus unserer holsteinischen landesregierung bekannt gemachte generale verfuegung zu beobachten
Datierung: 1787
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 342
Wort danach: Kanonialhof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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