Wort davor: Kannenwerfen
Kannenwurf
Erklärung:
strafbares leichtes Delikt.
vgl.
Kantenwurf.
- Belegtext:
dass wye eynen kannen worp doet bij daghe sal dair omme gelden tijen pont
Datierung: 1489
Fundstelle: AlmeloStR. 43
- Belegtext:
im rathhause vnd schenckstete soll des raths freyheit seyn, ... der ... den frieden mit worten, schlägen ... kannenwurff ... zu erbgerichte gehörigk brechen ... nach gelegenheit der verbrechen zu straffen
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Skeuditz bei Leipzig
Fundstelle: Haltaus 1066
- Belegtext:
obrist von Kannewurff
Datierung: 1786
Fundstelle: v.Arnim,Kantonverf. 79
[weitere Angaben: als Familienname]
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Wort danach: Kanner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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