Wort davor: Kannengießerstraße
Kannengießerware
- Belegtext:
keinem, er sey einheimisch oder fremd, welcher nicht zu einer oder anderer der kannengiesser-gilde in den staedten sich bekennet, soll diese handthierung und die handlung mit kannengiesser-waaren ... erlaubt seyn
Datierung: 1704?
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 373
Wort danach: Kannenknecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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