Wort davor: Kannengießergilde

Kannengießerhandwerk
vgl. Kant(en)gießerhandwerk.

Kannengießerhandwerk (I)
Erklärung: allgemein.

Kannengießerhandwerk (II)
Erklärung: in obrigkeitlichen Vorschriften und in Zunftartikeln.

Kannengießerhandwerk (II 1)
Erklärung: über unzünftige beziehungsweise ungelernte Handwerker.
Kannengießerhandwerk (II 2)
Erklärung: über Herstellung und Kontrolle der gefertigten Kannen (Mischung, Meisterzeichen, Schau).

Wort danach: Kannengießerhandwerksmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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