Wort davor: Kannengießeramt
Kannengießerarbeit
- Belegtext:
sol keinem derselben [veruhrlaubte oder mit lauf-paessen versehene, oder auch zu denen garnison-regimentern gehoerige leute] zinn- und kannengiesser-arbeit zu verfertigen, gestattet
seyn, als wenn er das meister-recht gewonnen, oder vor geselle ... arbeitet
Datierung: 1735
Fundstelle: CCMarch. V 2 Anh. 326
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- Belegtext:
wenn aber eines zinn- und kannengiessers witwe ausser dem gewercke wieder heiratet, so verstehet sich von selbsten, daß sie sich aller zinn- und kannengiesserarbeit enthalten muesse
Datierung: 1735
Fundstelle: CCMarch. V 2 Anh. 330
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Wort danach: Kanne(n)gießerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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