Wort davor: Kaninchenwärter

Kännchen

Kännchen (I)
Erklärung: allgemein als Gefäß.

Kännchen (I 1)
Erklärung: im Zunftleben als Eigentum einer Gilde.

Kännchen (I 2)
Erklärung: als in einem Kircheninventar aufgeführter Gegenstand.
Kännchen (II)
Erklärung: Hohlmaß für Flüssigkeiten.

Wort danach: Kanne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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