Wort davor: Kaninchenwärter
Kännchen
Kännchen (I)
Erklärung:
allgemein als Gefäß.
Kännchen (I 1)
Erklärung:
im Zunftleben als Eigentum einer Gilde.
- Belegtext:
[Ausgabe aus] specification, was ein junger angehender meister, wenn er eines meisters sohn ist, bey der schuster innung erlegte ... 8 gr. zu ein kännichen der gülde
Datierung: 1665
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Wissell,Hdw. 197
Kännchen (I 2)
Erklärung:
als in einem Kircheninventar aufgeführter Gegenstand.
Kännchen (II)
Erklärung:
Hohlmaß für Flüssigkeiten.
Wort danach: Kanne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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