Wort davor: Kandier(er)

Kändlein
Erklärung: hier als Waffe bei tätlichen Auseinandersetzungen.
sprachliche Erläuterung: dim. zu 1Kandel.

Wort danach: Kändleinstragen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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