Wort davor: Kandidatenzahl
Kandidatenzeit
- Belegtext:
die candidatenzeit. in der periode zwischen der aufnahmspruefung und der anstellung ist die wahl seines wohnorts und seiner beschaeftigung dem candidaten [der
evangelischen Theologie] selbst ueberlassen
Datierung: 1829
A. Müller, Encycl. Handb. d. in ... Deutschland geltenden kath. u. prot. Kirchenrechts I 264
Wort danach: Kandier(er)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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