Wort davor: Kandidatenprüfung
Kandidatenschein
Erklärung:
kirchenbehördliche Bescheinigung über die Aufnahme in den Kandidatenstand.
- Belegtext:
es soll ... jeder candidat, so bald er von dem consistorium seinen candidatenschein erhalten hat, sich, mit vorzeigung desselben, bei dem inspector oder metropalitan des bezirks, worin er sich aufhaelt, melden
Datierung: 1829
Region/Autor/Textsorte:
Kassel
A. Müller, Encykl. Handbuch des ... in Deutschland geltenden katholischen und protestantischen Kirchenrechts I 268
Wort danach: Kandidatenstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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