Wort davor: Kandidatenliste
Kandidatenprüfung
Erklärung:
erste (wissenschaftliche) Prüfung für Studierende der evangelischen Theologie.
- Belegtext:
dreierlei ist es, was bei einer candidaten-pruefung in betrachtung zu ziehen ist: 1) die gegenstaende, worueber die candidaten des geistlichen amtes geprueft werden sollen.
2) die personen, denen die pruefung uebertragen werden soll. 3) die form und methode, die dabei zu beobachten ist
Datierung: 1829
A. Müller, Enzykl. Handb. des in ... Deutschland geltenden kath. u. prot. Kirchenrechts I 260
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
die erstehung der candidatenpruefung befaehigt nur zu vicariaten und pfarrverwesereien (und auch zu den letztern nur nach vorgaengiger einjaehriger dienstleistung als vicarius)
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 507 Anm. 5
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- Belegtext:
das consistorium ... ist ... mit ... der handhabung der kirchengesetze beauftragt [hierzu gehören] ... pruefungen der geistlichen, welche in die candidaten-,
die anstellungs- und die befoerderungs-pruefung zerfallen
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 503
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- Belegtext:
diejenigen candidaten, welche ein besonderes interesse dafuer nachzuweisen vermoegen, daß sie die anstellungs-pruefung ... frueher erstehen duerfen, als die zeitfolge der erstandenen candidaten-pruefung
mit sich bringen wuerde, sind vor anderen nicht in gleichem falle befindlichen candidaten zu der pruefung zuzulassen
Datierung: 1831
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 861
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Wort danach: Kandidatenschein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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