Wort davor: Kanarienvogelträger

1Kandel
Erklärung: wie Kanne, Kännchen; zur Etymologie vgl. Kluge19 344.

1Kandel (I)
Erklärung: allgemein Gefäß mit Ausguß.
vgl. Kandelform.

1Kandel (I 1)
Erklärung: als Gegenstand des Verkaufs.

1Kandel (I 2)
Erklärung: Abgaben und Gebührenleistungen nach Kannen.
1Kandel (II)
Erklärung: als Hohlmaß.

1Kandel (II 1)
Erklärung: für Flüssigkeiten, insbesondere für Bier und Wein, örtlich von verschiedener Größe.

1Kandel (II 1 a)
Erklärung: allgemein.
1Kandel (II 1 b)
Erklärung: als von der Obrigkeit geeichtes oder zu eichendes Meßgefäß; Bestrafung bei unvorschriftsmäßigem Maß.
1Kandel (II 1 c)
Erklärung: Angabe von Maßbezeichnungen.
1Kandel (II 2)
Erklärung: für feste Stoffe.
1Kandel (II 3)
Erklärung: als Fischmaß.
1Kandel (III)
Erklärung: in strafrechtlichen Bestimmungen.

1Kandel (III 1)
Erklärung: bei Diebstahl und Hehlerei.
1Kandel (III 2)
Erklärung: als Waffe bei Körperverletzung.
1Kandel (IV)
Erklärung: übertragen als Bezeichnung für ein Wirtshaus.

Wort danach: 2Kandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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