Wort davor: Kanalzoll
Kanalzollgeld
- Belegtext:
da die zu entrichtenden gefaelle bloß ... zur unterhaltung des canals ... bestimmt sind ... sollen solche zur vermeidung alles mißverstandes, welcher aus dem ausdruck canal-zollgeld
entstehen koennte, unter dem namen canal-geld erhoben werden
Datierung: 1799
Fundstelle: NCCPruss. X 2299
[weitere Angaben: uö.]
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Wort danach: Kanalzollkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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