Wort davor: Kanalunterhaltungsbetrag
Kanalunterhaltungskosten
- Belegtext:
se. maiestaet bewilliget haben, daß den obrigkeiten die von selben fatirten iaehrlichen bruecken- und kanaelunterhaltungskosten ... aus dem wegfond iaehrlich als ein festgesetzter betrag denselben ausgezahlt werden sollen
Datierung: 1788
Fundstelle: HdbchÖstGes. XVIII 100
Wort danach: Kanalwächter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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