Wort davor: Kanalgeldrolle
Kanalgeldsatz
Erklärung:
wie Kanalgefällesatz.
- Belegtext:
verordnen wir [König] ... daß aus dem in der rolle aufgefuehrten canalgeldsatze keinsswegs die erlaubniß folgen soll, dergleichen waaren im lande absetzen zu duerfen
Datierung: 1799
Fundstelle: NCCPruss. X 2313
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Wort danach: Kanalgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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