Wort davor: Kanalbediente

Kanalgefälle
Erklärung: Abgaben für Benutzung eines Kanals zur Deckung der Unterhaltskosten.
vgl. Kanalgeld, Kanalzoll.

Wort danach: Kanalgefällerezeptur

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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